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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mag. phil Barbara Elisabeth

Wörister-Fingerlos Coaching I Beratung I Berg 

Lebens- und Sozialberatung/Psychologische Beratung 

Kirchgasse 10 |  5730 Mittersill 

1. Der/die Auftragsgeber_in/Klient_in nimmt zur Kenntnis, dass bei schwerwiegenden psychiatrischen Diagnosen, Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein sinnvoller Coachingprozess nicht gewährleistet werden kann und setzt die Auftragnehmerin im Falle eines Vorliegens einer Erkrankung in Kenntnis darüber. 

Ich nehme zur Kenntnis, dass Coaching und psychosoziale Beratung keine schulmedizinische oder psychotherapeutische Behandlung darstellen. Dementsprechend stellt Coaching und psychologische Beratung keinerlei Ersatz für eine ärztliche Diagnose und Therapie dar. Ich habe die Informationen betreffend die Tätigkeitsfelder und der Abgrenzung zu anderen beratenden Berufen der psychosozialen Beratung erhalten. Außerdem bestätige ich, dass ich bei Vorliegen einer psychiatrischen, bzw. medizinischen Diagnose mich in Behandlung bei einem Psychiater / Psychiaterin bzw. Psychotherapeuten / Psychotherapeutin befinde / begebe. 

Ein Begleitung kann bei vorliegender Diagnose nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt/Psychotherapeuten/Psychologen erfolgen und muss wie folgt bestätigt werden: 

Der/die Auftragsgeber_in/Klient_in befindet sich seit __________bei _____________________________________in Behandlung. Der/die Auftragsgeber_in/Klient_in hat seinen behandelnden Arzt/Psychotherapeuten/Psychologen__________________________ im Vorfeld des Abschlusses dieses Vertrages über die Aufnahme der Coaching-Arbeit informiert. Seitens des behandelnden Arztes/Therapeuten/Psychologen____________________________ wurden keine Bedenken erhoben. 

2.  Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vereinbart. 

Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung des Auftragnehmers. Der/die Auftragsgeber_in/Klient_in handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der/die Auftragsgeber_in/Klient_in aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich. Die Auftragsnehmerin arbeitet mit der Sorgfalt einer ordentlichen psychologischen und psychosozialen Beraterin/Lebens- und Sozialberaterin. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 

3.  Alle Informationen, die während der Beratungsgespräche ausgetauscht werden, bleiben streng vertraulich und werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Die persönlichen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen gespeichert und verarbeitet. Wie psychosoziale/psychologische Beratung im Allgemeinen unterliegen auch beraterische Gespräche per Telefon oder Internet der Schweigepflicht. Das Telefonat bzw. die Video- oder Internetkommunikation dürfen nicht aufgezeichnet werden. Alle schriftlich angegebenen Daten werden EDV-mäßig verarbeitet und archiviert. Alle persönlichen Angaben der Kunden werden vertraulich behandelt. 

4.  Terminabsagen (Coaching Termine, Supervision, System- und Familienaufstellungen und Psychologische Beratung): Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig. 

Bei Nichterscheinen ohne Absage wird das volle Honorar berechnet. 

5.  Zahlungsbedingungen 

a) Die Zahlung der o.g. Termine ist unmittelbar nach der Sitzung fällig und hat binnen 14 Tagen per Überweisung auf das Bankkonto, laut Rechnungslegung, zu folgen. Bei Packages hat der Kunde kein Recht, von einzelnen Teilleistungen aus diesem Package zurückzutreten oder im Fall der nicht vollständigen Ausschöpfung oder Konsumierung dieses Package ein Teilentgelt zurückzuverlangen. Wohl aber ist das 10h Package übertragbar auf Familie, Freunde und andere Personen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Gesamtentgelt für die Packages einmalig im Voraus in Rechnung zu stellen. Die Anmeldung zu den Angeboten kann per E-Mail oder durch direkten Abschluss im Beratungsgespräch erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Umbuchungen zu einem anderen Termin sind in begründeten Fällen nach Rücksprache mit der Auftragnehmerin möglich. 

b) Coaching und Berg Veranstaltungen und Bergwanderungen, sowie Veranstaltungen mit Mindestteilnehmerzahl 

Zu den Leistungen zählen, wie in der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen Veranstaltung angegeben, ausschließlich die Führung, ggf. Coachingeinheiten und Organisation der Veranstaltung. Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und eigene Kosten. Für die Beschaffenheit der Unterkünfte oder anderer Infrastruktur wird keine Haftung übernommen. Bei einem Touren/Veranstaltungsabbruch durch den/die Auftragsgeber_in/Klient_in besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Kosten. Sollten durch diesen Abbruch zusätzliche Kosten entstehen, so sind diese vom/von der Auftragsgeber_in/Klient_in selbst zu tragen. Die Teilnahme an den Touren erfordert eine gesunde körperliche Verfassung und eine entsprechend der Beschreibung aufgeführte Kondition und Ausrüstung. 

Die Auftragsnehmerin/Bergwanderführerin entscheidet zur Sicherheit aller Auftragsgeber_innen/Klient_innen zu Beginn und während der Tour im Einzelfall über einen Ausschluss von der Veranstaltung, sollten die Mindestanforderungen in Bezug auf die körperliche Verfassung und psychische Stabilität nicht erfüllt werden. In solchen Fällen ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen. Auf Touren im Gebirge ist der Auftragnehmerin/Bergwanderführerin aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Die Auftragsnehmerin/Bergwanderführerin hat als Veranstalterin das Recht, den Plan und die Route vor Beginn der Veranstaltung zu ändern, wenn dies die Wetterbedingungen oder sonstige sicherheitsrelevante Gründe nötig machen. Änderungen des Tourenverlaufs sind jederzeit möglich und bedürfen nicht der Zustimmung der Auftragsgeber_in/Klient_in. Sollten aus diesen Gründen oder durch Verschulden eines/einer Auftragsgeber_in/Klient_in aufgeführte Programmpunkte ausfallen, entsteht dadurch kein Anspruch auf Entschädigung. 

Bezahlung ad b) 

Bei eintägigen Bergwandertouren oder Coaching und Berg Veranstaltungen bis 14 Tage nach Buchung und bei kurzfristiger Anmeldung unmittelbar nach dieser. 

Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung die gesamte Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Erst nach Geldeingang ist der Tourenplatz gesichert. Bei kurzfristiger Anmeldung, unmittelbar nach dieser. Der Veranstaltungsplatz/Tourenplatz ist erst nach Zahlungseingang gesichert. 

6.  Stornobedingungen 

Storno durch Auftragsgeber/Klienten 

Du hast die Möglichkeit von einer Veranstaltung zurückzutreten, was per E-Mail oder persönlich in meiner Praxis erfolgen muss. 

Bei Absagen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Veranstaltungspreises einbehalten, welche, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 100, in Form eines Gutscheins, für eine andere Veranstaltung gutgeschrieben werden. Bei Absagen unter 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Veranstaltungspreis fällig, es wird kein Gutschein ausgestellt. Bei Veranstaltungen inklusive Unterkunft und Verpflegung sind zudem die Stornogebühren der Unterkunftsgeber oder sonstiger bereits bezahlter Dienste wie Taxi, Bereitstellung von Unterlagen etc. zu bezahlen. Es kann vom Auftragsgeber_in/Klient_in ein/e Ersatzteilnehmer_in gestellt werden, wodurch die Stornogebühr entfällt. Bei Nichterscheinen eines angemeldeten Auftragsgeber_in/Klient_in oder bei vorzeitigem Abbruch eines angemeldeten Auftragsgeber_in/Klient_in wird die vollständige Veranstaltungsgebühr fällig. 

Storno durch Auftragnehmerin/Bergwanderführerin 

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Krankheit oder bei Eintritt anderer Umstände, die es der Auftragnehmerin nicht möglich machen, die Veranstaltung abzuhalten, kann diese abgesagt werden. Alle bereits getätigten Zahlungen werden zu 100 % rückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Schadenersatzansprüche gegenüber der Auftragnehmerin. Wird die Durchführung der Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung durch außergewöhnliche Umstände verunmöglicht (Witterung, Gefahren wie Felsstürze, Wegsperrungen etc), ist die Auftragsnehmerin/Bergwanderführerin ebenfalls zur Absage berechtigt. Sollte ein Ersatztermin nicht zustande kommen, so wird den Auftragsgebern/Klienten ein Gutschein in Höhe des Veranstaltungswertes ausgestellt. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Ansprüche. 

7.  Haftung und Versicherung 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr! Wer sich in den Bergen aufhält, setzt sich einem gewissen Unfallrisiko aus. Dieses alpine Restrisiko muss jede/r Auftragsgeber_in/Klient_in selbst tragen. Ungünstige lokale Gebiets- und/oder Wetterverhältnisse können zu Änderungen oder Abweichungen vom Programmablauf sowie unter Umständen zu einer Erhöhung der angegebenen Teilnehmeranforderungen führen. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Planung und Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Dieses Restrisiko bleibt für Dich als Auftragsgeber_in/Klient_in immer bestehen. 

In meinen angeführten Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Der Abschluss einer Unfall- sowie Auslandskrankenversicherung mit Hubschrauberbergung und Rücktransport wird empfohlen. Dies deckt zum Beispiel eine Mitgliedschaft beim Österreichischen oder Deutschen Alpenverein ab. 

8.  Schutz des geistigen Eigentums 

8.1 Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin, Mag. phil Barbara Wörister-Fingerlos geschaffenen Werke dürfen von Auftraggeber_in/Klient_in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber_in/Klient_in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 

8.2 Der Verstoß der Auftraggeber_in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.